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Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist eine qualifizierte,
individuelle Dienstleistung, die auf das jeweilige Mandat bezogen
abgerechnet wird. Zum besseren Verständnis der anwaltlichen
Honorare und für mehr Gebührentransparenz bieten wir
Ihnen nachfolgend einige Erläuterungen:
Die Gebühren eines Falles werden nicht nach Belieben des
Rechtsanwaltes festgelegt. Vielmehr regelt das Rechtsanwaltsgebührengesetz
(RVG) detailliert, welche Gebühren der Rechtsanwalt als Honorar
in Rechnung stellen darf.
In vielen Fällen richten sich die Gebühren nach der
Höhe des Wertes um den gestritten wird. Die RVG schreibt
Gebührentabellen vor, aus denen sich die Gebührenhöhe
für die jeweiligen Streitwerte entnehmen lässt. Der
Rechtsanwalt ist an diese Festlegung sowohl hinsichtlich einer
Erhöhung aber auch eines Absenkens der Gebühren gebunden.
Für die erste persönliche Beratung in einer neuen Angelegenheit
berechnen wir Ihnen aber unabhängig vom Streitwert nie mehr
als 190,00 Euro (zzgl. MwSt & gesetzliche Auslagen ).
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Ein
wichtiger Grundsatz ist, dass in der Regel im Fall des Obsiegens,
der Unterlegene alle Kosten, auch die des beauftragen Anwaltes
trägt, daher die Durchsetzung berechtigter Ansprüche
kostenfrei ist.
In einigen Bereichen, insbesondere im Strafrecht, lässt sich
der "Wert" der Angelegenheit aber nicht in eine Tabelle
fassen. Hier werden die Gebühren nach Schwierigkeit, Umfang
und Bedeutung der Angelegenheit festgesetzt.

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